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Nachdem in der Schweiz am 1. Januar 2006 eine Revision des Seuchengesetzes in Kraft trat, ist es nun definitiv: Alle Hunde müssen bis am 31. Dezember 2006 mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Nur Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung, die vor dem 1. 1. 2006 geboren wurden, müssen nicht neu gekennzeichnet, aber ebenfalls registriert werden.
Das geänderte Seuchengesetz macht auch eine Anpassung der kantonalen Hundesteuer notwendig. Diese trifft voraussichtlich nach der Übergangsfrist, d.h. per 1. 1. 2007 in Kraft und sieht insbesonders den Verzicht auf die Ausgabe von Hundemarken ab 2007 vor, da diese mit der Einführung des Mikrochips ihre Bedeutung verlieren. Am System der Abgabe ("Hundesteuer") - die für jeden Hund entrichtet werden muss - ändert sich jedoch nichts.
Der Bereich PC und PDA (Palm und Sony) enthält überarbeitete Lexikone sowie Auto- und Motorrad-Chroniken. Ausserdem wurde eine neue Rubrik "PSP" (Play Station Portable) hinzugefügt. Bisher sind einige Hintergrundbilder für die PSP erhältlich. Weitere Infos und Downloads werden folgen.
Nebst dem unbestrittenen sozialen Nutzen für die Gesellschaft stellen Hunde einen bislang unterschätzten Wirtschaftsfaktor dar. Immerhin ist jede Hundehaltung mit Ausgaben verbunden. Laut einer österreichischen Studie leben 589'000 Hunde in Österreich, für die pro Tier rund 1'000 Euro jährlich aufgewendet werden. Dazu kommen einmalige Ausgaben von mindestens 1'500 Euro pro Hund. Das ergibt einen jährlichen direkten Gesamtumsatz von 680 Millionen Euro. Darüber hinaus steigert sich nicht nur das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Hundebesitzer, sondern sichert auch tausende von Arbeitsplätzen.
Wussten Sie, dass immer öfter Hunde in sogenannten Tierkrematorien kremiert werden, denn Tiere über 10 Kilogramm dürfen nicht vergraben werden; auch nicht im eigenen Garten. In der Schweiz gibt es solche Krematorien in Kirchberg (BE), Nürensdorf (ZH), Duggingen (BL), Seon (AG) und Schafisheim (AG). Im Tierfriedhof "am Wiesenberg" in 4448 Läufelfingen (BL) können Sie ihrem Hund nach der Kremation sogar eine letzte Ruhestätte geben. Er liegt ausserhalb des Dorfes am Waldrand mit einem wunderschönen Blick auf das Tal.
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Das tägliche Betreuen eines Hundes hat nicht mit einem gelegentlichen "Hundebesuch" zu tun. Unter Hundebesuch ist der Besuch eines Bekannten / Verwandten mit dem eigenen Hund gemeint. Dies ist auch erlaubt, wenn in einer Mietwohnung Hundeverbot gilt. Tierbetreuung hingegen ist das tägliches Betreuen (u.a. während der Ferienzeit) eines fremden Hundes. Dies ist jedoch nicht erlaubt in einer Wohnung mit Hundeverbot.
Mit dem interaktiven Abenteuer-Lernspiel "PetQuest" hat das Institut für die interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung (IEMT) sein Angebot an Lehrmittel weiter ausgebaut. Das Computerspiel mit dem integrierten Heimtierlexikon vermittelt auf lockere Weise vertieftes Wissen über Katzen, Hunde und andere Heimtiere.
Die CD-ROM mit dem Lernspiel ist in Deutsch für die Betriebssysteme Win 98, WinMe, Win 2000 und WinXP erhältlich und kann gegen einen Unkostenbeitrag von 15 Franken (inkl. Porto und Verpackung) beim IEMT Schweiz, Postfach 1125, 8034 Zürich oder auf dessen Homepage bestellt werden.
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