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Tipps und News



Kurvenfahren

1. Sei geschmeidig
2. Schau früher
3. Drehe später
4. Bremse sanft und fest


Akohol am Steuer :
Administrativmassnahmen
Fahren mit einer Alkoholkonzentration im Bereich von 0,5 und 0,79 Promille gilt gesetzlich als leichte Widerhandlung. Aus diesem Grund wird im ersten Fall eine Verwarnung ausgesprochen. Begeht der Fahrzeuglenker aber zusätzlich eine zweite leichte Widerhandlung, liegt bereits eine mittelschwere Widerhandlung vor, die mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat geahndet wird.
Beim Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr handelt es sich um eine schwere Widerhandlung.Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate!

Strafrechtliche Sanktionen
Eine Angetrunkenheit im Bereich von 0,5 Promille und mehr, aber weniger als 0,8 stellt eine Übertretung dar. Der Lenker wird mit Haft oder Busse oder mit Haft und Busse bestraft. Die Busse beträgt höchstens 5'000 Franken, und die Haft kann von einem Tag bis drei Monate dauern.
Bei einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr sowie beim Fahren unter Drogeneinfluss liegt ein Vergehen vor. Der Fahrzeuglenker wird mit Gefängnis oder mit Busse oder mit Gefängnis und Busse bestraft. Der Höchstbetrag der Busse beträgt 40'000 Franken, und die Gefängnisstrafe wird für die Dauer von drei Tagen bis drei Jahren ausgesprochen.

Wiederholtes Fahren in angetrunkenem Zustand:
Je nach Schwere des Falls sieht das Strassenverkehrsgesetz wesentlich
längere bis hin zu unbefristeten Führerausweisentzügen
vor.

Für Neulenkende in der 3-jährigen Probephase gilt:
– Verlängerung der Probezeit um ein Jahr
beim erstmaligen Führerausweisentzug.
– Beim Entzug des Ausweises aufgrund
einer zweiten Widerhandlung verfällt der
Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann
frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen
Gutachten beantragt werden

FACTS:
Jedes Jahr verlieren in der Schweiz mehr als 100 Menschen wegen alkohlbedingten Unfällen ihr Leben.

Über die Hälfte aller in den Abend- und Nachtstunden verursachten Autounfälle sind auf Fahren unter Alkoholeinfluss zurückzuführen.

Mehr als 15'000 AutolenkerInnen wird in der Schweiz jedes Jahr der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen.

Besonders häufig sind Jugendliche im Alter zwischen 18 und 24 Jahren in Unfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt.

Darum:

Don´t Drink and Drive!

Don´t Drink and Drive! (Video)

Don´t Drink and Drive! (Video)


News:

Ab 1. März 2006 wird das Nichtgewähren des Vortrittsrechts am Fussgängerstreifen mit einer Ordnungsbusse von 140 Franken geahndet.

Auf Autobahnen sind nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Höchstgeschwindigkeit über 80kmh liegt (bisher 60kmh).

Das Fahren auf Autobahnen und nationalen Autostrassen ohne gültige Autobahn-Vignette bzw. mit einer missbräuchlich verwendeten Vignette wird neu von CHF 100.00
auf 200.00 Busse erhöht.

Überholen eines Fahrzeugs, das seinerseits am Überholen ist, ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn beide überholten Fz. jeweils weniger als 1 Meter breit sind



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