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Führerausweis


Danke, dass Du Dich bei mir informierst, wie Du vorgehen musst,
um den Führerausweis zu erhalten. Ich freue mich, dass ich Dir dabei helfen darf.

Ich habe versucht, Dir den Weg möglichst einfach zu schildern. Solltest Du dennoch Fragen oder Unklarheiten haben, so nimm mit mir hier Kontakt auf.


Nothelferkurs

Um das Gesuchsformular bei Deinem Strassenverkehrsamt einzureichen musst Du einen Nothelferkurs besuchen.

Der Kurs über Lebensrettende-Sofortmassnahmen (Nothelferkurs I) darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B1 sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit.

Die Bestätigung des besuchten Kurses legst Du dem "ausgefüllten Gesuchformular" bei und schickst es dem Strassenverkehrsamt in deinem Wohnkanton, zusammen mit einem farbigen Passfoto in der Grösse 35 x 45 mm.

Nach Einreichung des Gesuches wirst Du bei positiver Überprüfung eine Anmeldung für die Theorieprüfung erhalten.


Gesuchformular
Als erstes musst Du ein Lernfahr- bez. Führerausweis-Gesuchsformular ausfüllen.

Dieses kannst Du Dir (für Kt. St. Gallen)
hier herunterladen oder kannst es an folgenden Orten beziehen:

• Strassenverkehrsamt
• Poststellen
• Gemeinde-/Stadtverwaltung
• Polizeidienststellen

Das Gesuchsformular muss wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt werden (in schwarzer Schrift)


Identifikation / Sehtest
Mit diesem Gesuch gehst Du

• entweder zur Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorbei,
um Deine Identifikation zu prüfen (Identitätskarte, Pass oder Original-Ausländerausweis mitnehmen).

• bei einem Arzt oder einem von der kantonalen Behörde anerkannten Augenoptiker vorbei,
um Dein Sehvermögen testen zu lassen.

Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.


Theorieprüfung
Spätestens jetzt musst Du Dich ernsthaft mit den Verkehrsregeln auseinandersetzen. Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, ist eine gute Vorbreitung zwingend.

Im Handel sind gute Lernbücher und Lern-CD's erhältlich.Achte einfach darauf, dass es ein aktuelles Schweizer Lernprogramm ist.

Theorieprüfung ist nach dem bestehen 24 Monate gültig.

Solltest Du Fragen oder Schwierigkeiten beim Lernen haben, kannst Du mich selbstverständlich um Rat fragen. Wünschst Du eine persönliche Schulung, so nimm mit mir Kontakt auf.
Die Theorieprüfung findet im Strassenverkehrsamt statt, in dem Du Dich anmeldest.

Bei bestandener Theorieprüfung bekommt man den Lemfahrausweis.Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig.


Fahrstunde
Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung erhältst Du Deinen Lernfahrausweis.
Jetzt kannst Du Dich bei mir melden, damit wir einen Termin für Deine erste Fahrstunde abmachen können.


Verkehrskundeunterricht

besucht man während der Praktischen Ausbildung


Anmeldung zur Prüfung
- Bei sicherer Fahrweise
- Nach Absprache mit dem Fahrlehrer

Bei bestandener Prüfung, bekommt man den neuen Führerausweis auf 3 Jahre.

Die nicht bestandene Prüfung kann man frühestens nach einem Monat wiederholen. Man sollte sich vor Augen halten: Wer die Prüfung dreimal nicht besteht, kann eine weitere Prüfung nur nach einem verkehrspsychologischen Gutachten
machen! (Sfr.300.- bis Sfr 800.-)



Der Führerausweis auf Probe

Führerausweis auf Probe / Zweiphasenausbildung

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die
– unabhängig vom Geburtsdatum – am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch
für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen,
erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Wer den unbefristeten Führerausweis der Kat. B besitzt und den FA der Kat. A erwerben will,
erhält den FA der Kat. A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre.

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der
Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor
dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurs-
tag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht
werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann
frei gewählt werden. Im Kanton Luzern sind mehrere Ausbildungszentren geplant.

Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kurs-
veranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur
Verfügung stellen.

Was macht man am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden deren verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und
massnahmenrechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.

Zudem erkennen und erleben Sie auf einem Übungsplatz, warum Sie nicht in gefährliche
Verkehrssituationen geraten sollen und wie Sie diese vermeiden können.

Was macht man am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sog. Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden andern
Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil.

Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umweltschonende und partnerschaftliche
Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.

Was kostet die Weiterausbildung?

Die Kosten belaufen sich im Gegenwert von ca. 8 Fahrstunden bei einer Fahrschule.

Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Aus-
nahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten
nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert,
erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss
wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des
Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit
endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe.

Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe aus-
gestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.

Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des
Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis in-
wischen unbefristet erteilt wurde. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien, wenn der
Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien
keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis
der Spezialkategorien aus.

Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr
seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrs-
psychologisches Gutachten ausgestellt


Führerausweisentzug

Neu werden die Widerhandlungen in folgende Kategorien eingeteilt:

- Widerhandlungen, die als besonders leicht erscheinen (z.B. sehr leichte Kollision beim Manövrieren auf einem Parkplatz): weder strafrechtliche noch administrativrechtliche Ahndung;

- Bagatellwiderhandlungen, die einen Ordnungsbussentatbestand erfüllen: Busse;

- leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 ‰), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen neben der Busse bei Ersttätern zu einer Verwarnung;

- mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 ‰, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen;

- schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 ‰ und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse und/oder Gefängnisstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.

Kaskadensystem

Bei erneuten Widerhandlungen, die mittelschwer oder schwer sind, verlängern sich die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis neu auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.

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