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Historisches

Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen entstanden gegen Ende des letzten Jahrhunderts die ersten privaten, meist gewerkschaftlich organisierten Arbeitslosenunterstützungskassen. Kurz darauf entstanden auf freiwilliger Basis die erste öffentliche Versicherungskasse im Kanton Bern sowie die erste obligatorische Kasse in St. Gallen. 1905 wurde die erste paritätische Kasse im Strickereigewerbe eingeführt. Novum dabei waren die sowohl durch Arbeitnehmer als auch durch die Arbeitgeber geleisteten Beiträge.

Nach Inkraftsetzung des Subventionsgesetzes im Jahre 1925, das dem Bund die Förderung bestehender Arbeitslosenkassen ermöglichte, wurde am 4. August 1926 die "Paritätische Arbeitslosenversicherungskasse der Metall- und anderer Industrien in Winterthur und Umgebung" unter der Aufsicht der damaligen Gebrüder Sulzer AG ins Leben gerufen.

Mit Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1976 wurde die Übergangsordnung per 1. April 1977 eingeführt, wonach alle Arbeitslosenkassen ihr Vermögen in den Ausgleichsfonds des Bundes überführen mussten. Gleichzeitig mussten die paritätischen Kassen aufgelöst und unter Erstellung eines dem neuen Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung entsprechenden Reglementes neu errichtet werden. Aus der "Paritätischen Arbeitslosenversicherungskasse der Metall- und anderer Industrien von Winterthur und Umgebung" entstand der "Verein der Industrie-Arbeitslosenkasse Winterthur", seither gemeinhin als "IAW" bekannt.

Nach der rechtlichen Verselbständigung der einzelnen Bereiche der Gebrüder Sulzer AG im Jahre 1993 wurde die IAW der Sulzer Management AG angegliedert und als eigenständige Kostenstelle innerhalb des Sulzer Konzerns geführt. Ab 1. Juli 1996 löste sich die IAW aus dem Sulzer Konzern und wurde ein rechtlich selbständiger und unabhängiger Verein.

Im April 2003 hat die "Industrie-Arbeitslosenkasse Winterthur" dem Trend folgend ihren Namen in den allseits verwendeten Namen "Arbeitslosenkasse IAW" geändert.


Seit 1926...

steht die IAW nun im Dienste der Versicherten. Der Tätigkeitsbereich umfasst den gesamten deutschsprachigen Raum, so dass bei einem Wohnorts- bzw. Sitzwechsel über die Kantonsgrenze hinaus die Versicherten - arbeitslose Personen oder von Kurzarbeit bzw. Schlechtwetter betroffene Firmen - die Kasse nicht zu wechseln brauchen. 

Trotz des vielleicht täuschenden Namens steht die IAW dank ihres offen formulierten Reglementes - im Gegensatz zu gewerkschaftlich oder durch andere Interessengruppen organisierten Arbeitslosenkassen - sämtlichen Versicherten aller Branchen offen.

Mit maximal 15 Mitarbeitern (in Zeiten schlechter Konjunkturlage und hoher Arbeitslosigkeit) ist die IAW ein Kleinbetrieb. Die dadurch vorhandene Flexiblität ermöglicht der IAW die rasche Anpassung an neue Weisungen des seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, an Gesetzesänderungen und an neue Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie eine speditive und effiziente Erledigung der täglichen Aufgaben.

Die IAW ist stets bestrebt, ihre Dienstleistungen auszubauen. So werden die Arbeitsabläufe wie auch die Organisationsstruktur den ständig wechselnden Anforderungen angepasst, um den Ansprechpartnern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine möglichst breite Dienstleistungsbasis bieten zu können. 


Dienstleistungen

Die Tätigkeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung ermöglichen es der IAW auf eine grosse Erfahrung zurückzugreifen. Diese stellt die Kasse nicht nur den arbeitslosen Personen und den von Kurzarbeit oder Schlechtwetterausfällen betroffenen Firmen zur Verfügung, sondern auch sämtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie den Arbeitgebern. 

Neben den ureigensten Tätigkeitsgebieten im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung ist die IAW ebenfalls kompetenter Partner in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere dort, wo eine Kollision mit der Arbeitslosenversicherung zu vermuten ist. 


Das Team

Das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter bilden das Betriebskapital der IAW. So ist die Kassenleitung besorgt, den Wissensstand der Mitarbeiter ständig zu verbessern und neuen Mitarbeitern rasch eine fundierte Basis zu vermitteln, um den Bedürfnissen sämtlicher Anspruchsgruppen gerecht zu werden.

Als junges und jung gebliebenes Team sieht die IAW ihre Aufgabe nicht allein im Abrechnen von Arbeitslosenentschädigungen, sondern in der umfassenden Betreuung sämtlicher Anspruchsgruppen der Arbeitslosenkasse. 


Erreichbarkeit

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