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Konsum- und Investitionsgüter
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Konsum- und Investitionsgüter
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nach dem, wem und wozu die Güter dienen, unterscheidet man zwischen
Konsumgütern und Investitionsgütern.
Konsumgüter
sind im Besitz der Haushalte oder sie werden von Haushalten als Dienstleistungen
beansprucht. Konsumgüter dienen unmittelbar der Bedürfnisbefriedigung.
Verbrauchsgüter
wie Nahrungsmittel, Medikamente, Produkte der Körperpflege, Theatervorstellungen
usw. werden bei der Bedürfnisbefriedigung von Mitgliedern der
Haushalte verbraucht. Gebrauchsgüter
wie Möbel, Kleider, Privatfahrzeuge werden wiederholt vom Haushalt
zur Bedürfnisbefriedigung benützt.
Investitionsgüter,
auch Produktions- oder Kapitalgüter genannt, befinden sich im
Besitz von Betrieben oder werden als Dienstleistungen für Betriebe
erbracht. Sie dienen nur mittelbar der Bedürfnisbefriedigung.
Als Betriebsmittel
materieller oder immaterieller Art bilden sie die technische Ausrüstung
von Betrieben, als Werkstoffe werden
sie bei der betrieblichen Herstellung von Erzeugnissen verbraucht,
als Waren
warten sie im Betrieb auf den Absatz, als Dienstleistungen
und Informationen
sind sie Voraussetzung für die technische und wirtschaftliche
Abwicklung der Produktion.
Der Begriff Investitionsgüter
wird manchmal in einem engern Sinne verwendet: Es werden in diesem
Fall nur die Betriebsmittel als Investitionsgüter bezeichnet.
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