|
|
|
Materielle und immaterielle Güter
|
| |
Materielle und immaterielle Güter
Nach
der Beschaffenheit kann zwischen materiellen und immateriellen Gütern unterschieden
werden.
Materielle Güter
werden auch als Sachgüter bezeichnet. Sie sind körperlich
vorhanden: Fahrzeuge, Maschinen, Nahrungsmittel sind Beispiele für
materielle Güter. Solche Produkte werden typischerweise hergestellt,
ohne den Leistungsempfänger im Produktionsprozess einzubeziehen.
Auch bei individualisierten Sachgüter, wie z.B. Gebäude,
auftragsspezifische Spezialmaschinen, massgeschneiderte Kleider ist
der Integrationsgrad des Leistungsempfängers im Allgemeinen nur
zum Zeitpunkt der Leistungsdefinition, nicht aber während des
Prozesses der Leistungserstellung gegeben.
Immaterielle
Güter sind nicht gegenständlich. Die wichtigste Gruppe innerhalb
der immateriellen Güter bilden die Dienstleistungen. Zu ihnen
gehören z.B. Leistungen von Versicherungen, Banken, Transportanstalten,
Krankenhäuser usw. Dienstleistungen sind u.a. dadurch charakterisiert,
dass Produktion und Verbrauch zeitlich und örtlich zusammenfallen.
Sie sind nicht lagerfähig. Nur Vorleistungen, die in Dienstleistungen
eingehen, lassen sich auf Vorrat erstellen. Anstelle der Lagerung
tritt die Bereitstellung von Leistungsmöglichkeiten, z.B. ein
Coiffeursalon, eine Arztpraxis, ein Hotel. Dienstleistungen werden
erst durch ein enges Zusammenwirken des Leistungsempfängers mit
dem Leistungserbringer möglich. Im Gegensatz zu Sachgütern
besteht hier eine hohe Integration.
Eine andere wichtige
Gruppe von immateriellen Gütern sind die Informationen. Es sind
Nachrichten über einen Sachverhalt (z.B. über ein Ereignis,
über einen Entscheid, einen Zustand usw.), die für den Empfänger
neu und nützlich sind. Eine weitere Gruppe bilden die Rechte,
z.B. Patente, das Copyright bei Büchern, bei Musik usw., das
Recht an Marken wie "Persil", "Toblerone", "Lacoste"
etc.
[ Seitenanfang ]
|