AKIP  Arbeitskreis für Individualpsychologie nach Alfred Adler Bern - Mittelland
(Kontaktadresse:    Dr. phil. Walter Amsler, Speichergasse 23, 3011 Bern  Tel. 031 / 312 07 17)
 

Statuten
 

Art.1  Name und Sitz des Vereins:
 Unter dem Namen  “Arbeitskreis für Individualpsychologie nach Alfred Adler  Bern -
 Mittelland” besteht ein Verein gemäss Art. 60 ZGB mit Sitz in Bern.

Art. 2 Vereinszweck:
 Der Verein bezweckt die Vertiefung und Verbreitung des Gedankengutes von
 Alfred Adler und zeitgemässer Weiterentwicklungen im Raume Bern - Mittelland.
 Der AKIP pflegt einen regelmässigen Kontakt mit dem Vorstand der SGIPA
 (=Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred Adler).

Art. 3 Mitglieder:
 Mitglieder sind die Teilnehmer der Kerngruppe des AKIP. Neue Mitglieder können
 jederzeit aufgenommen werden, wenn dies einstimmig geschieht. Ebenso können
 Mitglieder ausgeschlossen werden ohne weitere Angabe von Gründen, sofern dies
 einstimmig (mit Ausnahme der Stimme des Mitglieds, das ausgeschlossen werden
 soll) geschieht.

Art. 4 Ziele:
 Der Verein sucht die Ziele insbesondere zu erreichen durch:
 - Fördern des Austauschs unter den Mitgliedern des Vereins
 - Unterstützung von Projekten insbesondere in den Kantonen Bern, Solothurn und
   Freiburg, die im Sinne des Vereinszwecks sind.
 - Fördern des AKIP - FORUMS.
 - Durchführen von AKIP - KOLLOQIUEN.
 - Durchführen von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, die im Sinne des
   Vereinszweckes sind.

Art.5 Finanzen:
 Die finanziellen Mittel bestehen aus:
 - Ueberschüssen von Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten
 - Jahresbeiträgen der Mitglieder
 - Verschiedene Zuwendungen
 - Zinsen aus dem Vereinsvermögen

 Die Aktivitäten des Vereins sind nicht gewinnorientiert.

Art. 6 Hauptversammlung:
 Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Zuständigkeit
 fallen:
 - Wahl des Vorstandes und des Rechnungsrevisors
 - Genehmigung von Jahresbericht und Rechnung
 - Festsetzung des Mitgliederbeitrags
 - Beschlussfassung über die grundsätzliche Ausrichtung der Tätigkeiten des
   Vereins
 - Behandlung weiterer Geschäfte, sofern sie nicht in die Kompetenz des
   Vorstandes fallen
 Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Wenn nicht etwas anderes expliztit
 festgelegt wurde, entscheidet das einfache Mehr.

Art 7  Vorstand:
 Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern: einem Präsidenten und einem
 Kassier. Die Amtsdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Der Vorstand entscheidet
 selbstverantwortlich über alle ihm aufgetragenen und selbstgewählten Geschäfte,
 wenn sie nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind oder dort
 etwas anderes beschlossen wird.

Art. 8  Statutenänderung:
 Eine Aenderung dieser Statuten kann nur mit Zustimmung von 2/3 der Mitglieder
 erfolgen.
 

                                                                           PräsidentIn:                      KassierIn:

                                                                            Walter Amsler                 Mariann Reinhard

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