Statuten
Art.1 Name und Sitz des Vereins:
Unter dem Namen “Arbeitskreis für Individualpsychologie nach
Alfred Adler Bern -
Mittelland” besteht ein Verein gemäss Art. 60 ZGB mit Sitz in
Bern.
Art. 2 Vereinszweck:
Der Verein bezweckt die Vertiefung und Verbreitung des Gedankengutes
von
Alfred Adler und zeitgemässer Weiterentwicklungen im Raume Bern
- Mittelland.
Der AKIP pflegt einen regelmässigen Kontakt mit dem Vorstand der
SGIPA
(=Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred
Adler).
Art. 3 Mitglieder:
Mitglieder sind die Teilnehmer der Kerngruppe des AKIP. Neue Mitglieder
können
jederzeit aufgenommen werden, wenn dies einstimmig geschieht. Ebenso
können
Mitglieder ausgeschlossen werden ohne weitere Angabe von Gründen,
sofern dies
einstimmig (mit Ausnahme der Stimme des Mitglieds, das ausgeschlossen
werden
soll) geschieht.
Art. 4 Ziele:
Der Verein sucht die Ziele insbesondere zu erreichen durch:
- Fördern des Austauschs unter den Mitgliedern des Vereins
- Unterstützung von Projekten insbesondere in den Kantonen Bern,
Solothurn und
Freiburg, die im Sinne des Vereinszwecks sind.
- Fördern des AKIP - FORUMS.
- Durchführen von AKIP - KOLLOQIUEN.
- Durchführen von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, die
im Sinne des
Vereinszweckes sind.
Art.5 Finanzen:
Die finanziellen Mittel bestehen aus:
- Ueberschüssen von Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten
- Jahresbeiträgen der Mitglieder
- Verschiedene Zuwendungen
- Zinsen aus dem Vereinsvermögen
Die Aktivitäten des Vereins sind nicht gewinnorientiert.
Art. 6 Hauptversammlung:
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Zuständigkeit
fallen:
- Wahl des Vorstandes und des Rechnungsrevisors
- Genehmigung von Jahresbericht und Rechnung
- Festsetzung des Mitgliederbeitrags
- Beschlussfassung über die grundsätzliche Ausrichtung der
Tätigkeiten des
Vereins
- Behandlung weiterer Geschäfte, sofern sie nicht in die Kompetenz
des
Vorstandes fallen
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Wenn nicht etwas anderes expliztit
festgelegt wurde, entscheidet das einfache Mehr.
Art 7 Vorstand:
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern: einem Präsidenten
und einem
Kassier. Die Amtsdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Der Vorstand
entscheidet
selbstverantwortlich über alle ihm aufgetragenen und selbstgewählten
Geschäfte,
wenn sie nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind
oder dort
etwas anderes beschlossen wird.
Art. 8 Statutenänderung:
Eine Aenderung dieser Statuten kann nur mit Zustimmung von 2/3 der
Mitglieder
erfolgen.
PräsidentIn: KassierIn:
Walter Amsler Mariann Reinhard